Mit vereinten Kräften gemeinsam zu einem langfristigen Arbeitsplatz

von Henry Baase

Trotz guter Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt, sind immer noch knapp 800.000 Menschen langzeitarbeitslos (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/666199/umfrage/anzahl-der-langzeitarbeitslosen-in-deutschland/).

Je länger die Suche nach Arbeit erfolglos bleibt, desto schwieriger und komplizierter wird der Weg zurück in Arbeit. Daher brauchen die Betroffenen Unterstützung.

Am 1. Januar 2019 trat das Teilhabechancengesetz in Kraft.

Wie funktionieren die Förderungen?

Mit den beiden neuen Förderungen unterstützt die Bundesregierung Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Personen der jeweiligen Zielgruppe einstellen.

Hierbei werden zwei Personengruppen unterschieden.

Von der neuen Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ können Menschen profitieren, die

  • über 25 Jahre alt sind,
  • für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und
  • in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.

Die andere Zielgruppe umfasst Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.

Unternehmen, die Personen einstellen, die mehr als sechs Jahre SGB II-Leistungen erhalten haben, können mit einem Zuschuss für das Gehalt des neuen Mitarbeiters gefördert werden. In den ersten beiden Jahren sind das 100 Prozent des Mindestlohns – es sei denn, der Arbeitgeber ist tarifgebunden oder tariforientiert. Dann wird das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt berücksichtigt. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um 10 Prozent. Die Förderung dauert maximal fünf Jahre. Zudem können während der Förderung erforderliche Qualifizierungen und Praktika bei anderen Arbeitgebern finanziert werden.

Unternehmen, die Personen einstellen, die mehr als zwei Jahre arbeitslos waren, erhalten einen Zuschuss für zwei Jahre. Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns und im zweiten Jahr 50 Prozent. Darüber hinaus können die ehemaligen Langzeitarbeitslosen im gesamten Förderzeitraum Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nach den allgemeinen Regelungen in Anspruch nehmen.

Bei beiden Förderungen helfen praxiserprobte Coaches die Klienten und Coachees sich auf das Berufsleben vorzubereiten und darin langfristig Fuß zu fassen.

Wie kann ich als Arbeitgeber von den Förderungen profitieren?

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, einen neuen Beschäftigten einzustellen, dann wenden Sie sich an das in Ihrer Region ansässige Jobcenter. Gerne unterstützen auch wir Sie bei:

  • der Kommunikation mit der Arbeitsagentur/dem Jobcenter und
  • der Heranführung/Weiterentwicklung  der Langzeitarbeitslosen in Ihr Unternehmen

Vereinbaren Sie mit uns direkt einen unverbindlichen und kostenfreien Beratungstermin: baase@kybos-training.de oder 0172-1400818

Ich freue mich auf Nachricht.

Mehr über Henry Baase: http://www.kybos-training.de/Ueber-uns/Team/Henry-Baase/

1 Kommentar zu „Mit vereinten Kräften gemeinsam zu einem langfristigen Arbeitsplatz

  1. Die Förderprogramme helfen definitiv! Vielen Dank für den wertvollen Artikel.

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